Hi locorum gnaritate confisi, quod ille properans ut peregrinus et insuetus, maeandros faciebat et gyros, conpendiosis vallibus eius itinera praevenerunt, et divisis inter se copiis, clausere vias proximas duas, trium milium intervallo distinctas, ut transiturus per utramvis caperetur inprovidus: sed evanuit cogitatum hoc casu.
von dean.z am 07.02.2016
In Kenntnis des Geländes und da er wie ein Fremder, der mit der Gegend nicht vertraut war, eilte und einen verschlungenen Weg nahm, kamen sie ihm durch kürzere Pfade durch die Täler zuvor. Sie teilten ihre Kräfte und sperrten zwei nahe gelegene Straßen, die drei Meilen voneinander entfernt waren, in der Hoffnung, ihn unvorbereitet zu erwischen, wenn er eine von ihnen passierte. Jedoch scheiterte dieser Plan zufällig.
von stefanie.t am 18.08.2018
Diese, vertrauend auf ihre Ortskenntnis, weil jener als Fremder und Unkundiger eilend Windungen und Kreise zog, seine Routen durch Abkürzungen durch Täler vorwegnehmend, und ihre Kräfte unter sich geteilt, sperrten zwei nahe gelegene Wege, durch einen Abstand von drei Meilen getrennt, so dass er, im Begriff durch einen von beiden zu passieren, unversehens gefangen würde: doch dieser Plan vereitelte sich zufällig.