Cuius post abitum bene iulianus cogitans et prudenter, scirique volens quod praesenti quoque pepercisset, caritates eius cum re familiari intacta, publici cursus usu permisso, ad orientem redire tutius inperavit.
von maurice.p am 30.11.2017
Nach dessen Abgang überlegte Iulianus wohlüberlegt und klug und wollte deutlich machen, dass er ihn auch bei Anwesenheit verschont hätte. Er befahl seinen Angehörigen, mit unberührtem Haushaltsvermögen und unter Erlaubnis der Nutzung des öffentlichen Kurierdienstes, sicherer in den Osten zurückzukehren.
von lola.e am 10.10.2023
Nach der Abreise dieser Person wollte Julian, sowohl klug als auch umsichtig, zeigen, dass er auch bei Anwesenheit der Person gnädig gewesen wäre. Daher befahl er, dass die Familie des Mannes sicher in den Osten zurückkehren durfte, wobei ihr Besitz unberührt blieb und ihnen die Nutzung des kaiserlichen Postdienstes gestattet wurde.