Illud quoque ferri non poterat quod, cum legibus lites omnes quaestionesque committere videri se vellet, destinatisque velut lectis iudicibus negotia spectanda mandabat, nihil agi contra libidinem suam patiebatur: iniuriosus alias et iracundus et criminantibus sine differentia veri vel falsi facillime patens, quae vitiorum labes etiam in his privatis cotidianisque rationibus inpendio est formidanda.
von mats.931 am 06.03.2021
Es war ebenso unerträglich, dass er, während er vorgab, alle rechtlichen Fälle und Untersuchungen nach ordnungsgemäßen Verfahren behandeln zu wollen und Fälle angeblich sorgfältig ausgewählten Richtern zuwies, nichts zuließ, was seinen persönlichen Wünschen widersprach. Er war zudem beleidigend und jähzornig und glaubte bereitwillig jede Anschuldigung, ohne zu prüfen, ob sie wahr oder falsch war. Diese Charakterschwächen sind besonders erschreckend, wenn sie alltägliche private Angelegenheiten betreffen.
von kristian.842 am 29.06.2016
Es konnte ebenfalls nicht ertragen werden, dass er, obwohl er den Anschein erweckte, alle Streitigkeiten und Untersuchungen den Gesetzen zu überlassen und Angelegenheiten zur Prüfung an ausgewählte Richter zu übergeben, nichts geschehen ließ, was seiner eigenen Willkür widersprach: andernfalls kränkend und zornig und äußerst leicht für Ankläger ohne Unterscheidung von wahr oder falsch zugänglich, welche Verdorbenheit der Laster selbst in diesen privaten und täglichen Angelegenheiten höchst gefürchtet werden muss.