Qui itineribus celeratis conspectus prope hadrianopolim, obseratis vi portis iuxta adire prohibebatur: veritis defensoribus ne captus ab hoste veniret et subornatus atque contingeret aliquid in civitatis perniciem, quale per actum acciderat comitem, quo per fraudem magnentiacis militibus capto claustra patefacta sunt alpium iuliarum.
von niklas943 am 28.06.2016
Derjenige, der seine Reisen beschleunigt hatte, nahe Hadrianopolis gesehen, mit Gewalt verschlossenen Toren, wurde daran gehindert, sich in der Nähe zu nähern: Die Verteidiger fürchteten, er könnte, von den Feinden gefangen und bestochen, etwas zur Zerstörung der Stadt verursachen, wie es durch den Comes geschehen war, durch den, der durch Betrug von den Magnentianischen Soldaten gefangen worden war, die Schranken der Julischen Alpen geöffnet wurden.
von emmi.g am 22.06.2021
Als er nach einer eiligen Reise nahe Hadrianopolis erschien, fand er die Tore fest verschlossen und wurde am Herannahen gehindert. Die Verteidiger befürchteten, dass er möglicherweise vom Feind gefangen und umgedreht worden sei und der Stadt Zerstörung zufügen könnte, ähnlich wie es beim Grafen geschehen war, dessen Gefangennahme durch Täuschung von Magnentius' Truppen zur Öffnung der Pässe in den Julischen Alpen geführt hatte.