Tertius eorum est ordo, qui ut in professione turbulenta clarescant, ad expugnandam veritatem ora mercenaria procudentes, per prostitutas frontes vilesque latratus, quo velint, aditus sibi patefaciunt crebros: qui inter sollicitudines iudicum per multa distentas inresolubili nexu vincientes negotia, laborant, ut omnis quies litibus inplicetur, et nodosis quaestionibus de industria iudicia circumscribunt, quae cum recte procedunt, delubra sunt aequitatis: cum depravantur, foveae fallaces et caecae: in quas si captus ceciderit quisquam, non nisi per multa exiliet lustra, ad usque ipsas medullas exsuctus.
von merle975 am 14.11.2016
Die dritte Gruppe besteht aus jenen, die in ihrer chaotischen Profession Ruhm suchen, ihre Stimmen verkaufen, um die Wahrheit anzugreifen, und mit schamloser Dreistigkeit und billigen Tiraden sich Zugang verschaffen, wohin sie wollen. Inmitten der vielfältigen Belastungen, die auf Richtern lasten, verschlingen sie Rechtsfälle in unlösbare Knoten und arbeiten daran, dass keine Ruhe frei von Rechtsstreitigkeiten bleibt. Sie verkomplizieren Gerichtsverfahren absichtlich mit verwirrenden Fragen. Diese Verfahren, wenn ordnungsgemäß durchgeführt, sind Tempel der Gerechtigkeit, aber wenn sie korrumpiert werden, verwandeln sie sich in gefährliche, verborgene Fallen. Wer in diese Fallen gerät, wird nicht so schnell entkommen und wird vollständig all seiner Mittel beraubt.
von yann.e am 17.11.2017
Der dritte ihrer Ordnung ist jener, der, um in einem unruhigen Beruf berühmt zu werden, käufliche Münder schmiedet, um die Wahrheit anzugreifen, durch schamlose Stirnen und wertlose Kläffereien sich überall Zutritt verschafft, wo sie es wünschen: die unter den Ängsten der Richter, die durch vielerlei Dinge gedehnt sind, Angelegenheiten mit einem unlösbaren Knoten bindend, sich abmühen, auf dass jeder Friede in Rechtsstreitigkeiten verstrickt werde, und mit verschlungenen Fragen absichtlich Urteile umkreisen, welche, wenn sie rechtmäßig verlaufen, Heiligtümer der Billigkeit sind: wenn sie verdorben sind, trügerische und blinde Gruben: in welche, wenn jemand gefangen hineinfällt, er nicht entkommen wird, es sei denn durch viele Zeiträume, bis ins Mark ausgesogen.