Mulier vero ut continendae vitae spem firmam dilato posset habere supplicio, adpetitam se nefariis artibus, vim in domo aginati perpessam adseveravit.
von ina.z am 14.03.2020
Um ihre Überlebenschancen zu verbessern und ihre Bestrafung hinauszuzögern, behauptete die Frau, dass sie Ziel schwarzer Magie geworden sei und Gewalt im Haus eines Verwandten erlitten habe.
von nils.i am 30.04.2020
Die Frau behauptete in der Tat, dass sie von verwerflichen Künsten angegriffen worden sei und Gewalt im Haus ihres Verwandten erduldet habe, um sich eine feste Hoffnung auf Aufschub der Strafe zu sichern.