Nam ut quisque ea tempestate ob quamlibet voluerat causam, regiae propere accedens et aliena rapiendi aviditate exustus, licet aperte insontem arcessens ut familiaris suscipiebatur et fidus, ditandus casibus alienis.
von ava.9853 am 03.12.2023
Zu jener Zeit konnte jeder schnell Zugang zum königlichen Hof erlangen, aus welchem Grund auch immer. Wenn jemand begierig darauf war, fremdes Eigentum zu stehlen, wurde er selbst bei offenkundiger Anschuldigung Unschuldiger als vertrauenswürdiger Freund empfangen, bereit, aus dem Unglück anderer reich zu werden.
von michel8996 am 19.11.2014
Denn zu jener Zeit wurde jeder, der aus welchem Grund auch immer eilig am königlichen Hof erschien und von der Gier, fremdes Gut zu rauben, entflammt war, selbst wenn er offen einen Unschuldigen beschuldigte, als vertrauter und treuer Freund aufgenommen, bestimmt, sich durch das Unglück anderer zu bereichern.