Sed inexpiabile illud erat, quod regaliter turgidus, pari eodemque iure, nihil inter se distantibus meritis, nocentes innocentesque maligna insectatione volucriter perurgebat, ut, dum adhuc dubitaretur de crimine, imperatore non dubitante de poena, damnatos se quidam prius discerent quam suspectos.
von anastasija876 am 26.10.2023
Doch das war unverzeihlich, dass er, königlich aufgeblasen, mit gleichem und demselben Recht, ohne Unterschied in den Verdiensten zwischen ihnen, die Schuldigen und Unschuldigen mit bösartiger Verfolgung eilends verfolgte, sodass, während noch Zweifel am Verbrechen bestanden, der Kaiser aber nicht am Urteil zweifelte, manche erfuhren, dass sie verurteilt waren, bevor sie (überhaupt) als Verdächtige galten.
von ali.w am 14.10.2024
Aber was wirklich unverzeihlich war, war, dass er, aufgebläht von königlicher Arroganz, sowohl Schuldige als auch Unschuldige gleichermaßen rücksichtslos verfolgte, ohne Unterscheidung zwischen ihnen in seiner grausamen Verfolgung, bis zu dem Punkt, an dem manche Menschen von ihrer Verurteilung erfuhren, bevor sie überhaupt wussten, dass sie unter Verdacht standen, da der Kaiser ihre Bestrafung bereits entschieden hatte, während ihre Schuld noch fraglich war.