Nam quotiens extra ordinem ius dicitur, qualia sunt hodie omnia iudicia, non est necesse reddi interdictum, sed perinde iudicatur sine interdictis atque si utilis actio ex causa interdicti reddita fuisset.
von paulina93 am 30.06.2021
Wenn Rechtsverfahren durch ein außerordentliches Verfahren durchgeführt werden, wie es heutzutage bei allen Fällen gehandhabt wird, besteht keine Notwendigkeit, ein Interdikt zu erlassen. Stattdessen wird der Fall ohne Interdikt entschieden, als wäre eine angepasste Klage aufgrund des Interdikts gewährt worden.
von lewin.96 am 31.01.2014
Denn sooft Recht außerhalb der regulären Ordnung verkündet wird, wie es heute bei allen gerichtlichen Verfahren der Fall ist, ist es nicht notwendig, ein Interdikt zu erlassen. Vielmehr wird ein Urteil ohne Interdikt gefällt, genauso als wäre eine nützliche Klage aufgrund des Interdiktsgrundes erhoben worden.