Ad ultimum id habet causidicina cum ceteris metuendum et grave, quod hoc ingenitum est paene litigantibus cunctis, ut, cum iurgia mille casibus cadant, accidentia secus in potestate esse existiment patronorum, et omnem certaminum exitum isdem soleant adsignare, et non vitiis rerum aut iniquitati aliquotiens disceptantium sed solis defensantibus irascantur.
von maximilian.844 am 28.11.2013
Die Rechtsanwaltschaft sieht sich einem besonders ernsten Problem gegenüber: Mandanten neigen dazu zu glauben, dass wenn ihre Fälle scheitern (was aus unzähligen Gründen geschehen kann), dies zwangsläufig die Schuld ihrer Anwälte sein muss. Sie machen in der Regel das Ergebnis jedes Rechtsstreits allein ihren Verteidigern zum Vorwurf und richten ihre Wut nicht auf die Umstände oder manchmal unfaire Richter, sondern ausschließlich auf ihre Anwälte.
von hassan.x am 13.12.2015
Die Anwaltschaft hat mit anderen Berufen dieses furchterregende und ernste Merkmal gemeinsam, dass es bei nahezu allen Prozessparteien gleichsam angeboren ist: Wenn Rechtsstreitigkeiten aus tausend Umständen scheitern, glauben sie, dass die ungünstigen Ergebnisse in der Macht der Anwälte liegen, und sie sind gewohnt, jedem Ausgang des Streites eben diesen Anwälten zuzuschreiben. Sie werden wütend nicht auf die Mängel der Umstände oder gelegentlich auf die Ungerechtigkeit der Richter, sondern allein auf die Verteidiger.