Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Justinian I.  ›  Codex Iustinianus (VIII)  ›  018

Si de possessione vi deiectus es, eum et legis iuliae vis privatae reum postulare et ad instar interdicti unde vi convenire potes, quo reum causam omnem praestare, in qua fructus etiam, quos vetus possessor percipere potuit, non quos praedo percepit, venire non ambigitur.

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Übersetzungen auf Latein.me

von karlotta.x am 04.01.2024
Wenn Sie gewaltsam aus Ihrem Eigentum vertrieben wurden, können Sie sowohl die verantwortliche Person nach dem Julischen Gesetz über private Gewalt strafrechtlich verfolgen als auch durch ein Interdikt auf Wiedererlangung des Besitzes verklagen. In diesem Fall ist unumstritten, dass der Beklagte vollständige Wiedergutmachung leisten muss, einschließlich der Gewinne, die der ursprüngliche Besitzer hätte erzielen können, und nicht nur derjenigen, die der unrechtmäßige Besitzer tatsächlich eingenommen hat.

von joana.m am 13.06.2021
Wenn du durch Gewalt aus deinem Besitz vertrieben wurdest, kannst du denjenigen sowohl aufgrund des julischen Gesetzes über private Gewalt als Beschuldigten verfolgen als auch mittels des Interdikts unde vi verklagen, wodurch der Beschuldigte verpflichtet ist, den gesamten Fall zu verantworten, wobei unstrittig ist, dass auch die Früchte, die der alte Besitzer hätte ernten können, nicht die, die der Räuber geerntet hat, zu erstatten sind.

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