Omni innovatione cessante vetustatem et canones pristinos ecclesiasticos, qui nunc usque tenuerunt, et per omnes illyrici provincias servari praecipimus, ut, si quid dubietatis emerserit, id oporteat non absque scientia viri reverentissimi sacrosanctae legis antistitis urbis constantinopolitanae, quae romae veteris praerogativa laetatur, conventui sacerdotali sanctoque iudicio reservari.
von cristin.u am 24.04.2021
Bei völligem Stillstand aller Neuerungen befehlen wir, dass der alte Brauch und die früheren kirchlichen Kanones, die bis jetzt gegolten haben, in allen Provinzen Illyriens beachtet werden, sodass, wenn irgendeine Zweifelsfrage aufkommen sollte, diese einem priesterlichen Versammlungs- und heiligen Urteil vorbehalten sein soll, und zwar nicht ohne Wissen des ehrwürdigsten Priesters des heiligen Gesetzes der Stadt Konstantinopel, welche sich der Vorrechte des alten Roms erfreut.
von anni.942 am 26.12.2015
Unter Ablehnung aller Neuerungen befehlen wir, dass die alten Traditionen und bisherigen kirchlichen Vorschriften, die bis heute gültig waren, in allen Provinzen Illyriens befolgt werden müssen. Sollten Unklarheiten entstehen, sollen diese einem Priesterkonzil zur heiligen Beurteilung vorgelegt werden, jedoch nur mit Wissen des ehrwürdigsten Bischofs von Konstantinopel, einer Stadt, die dieselben Privilegien wie das alte Rom genießt.