Et siquid tale increpuisset, in quaestiones acrius exurgens quam civiliter, spectatores adponebat his litibus truces, mortemque longius in puniendis quibusdam, si natura permitteret, conabatur extendi, in eius modi controversiarum partibus etiam gallieno ferocior.
von matti.t am 26.07.2013
Und wenn er dergleichen veranlasst hätte, bei Untersuchungen schärfer als zivilrechtlich üblich, stellte er grimmige Zuschauer bei diesen Verhandlungen ab und versuchte, den Tod bei der Bestrafung bestimmter Personen weiter auszudehnen, sofern es die Natur erlauben würde, wobei er in derartigen Streitigkeiten sogar noch grausamer war als Gallienus.
von henri.e am 27.05.2022
Wenn etwas Derartiges geschah, leitete er Untersuchungen mit übermäßiger Härte statt mit ordnungsgemäßem Zivilverfahren. Er bestellte einschüchternde Beobachter zu diesen Verfahren und versuchte bei der Bestrafung bestimmter Personen, deren Tod so lange wie naturgemäß möglich zu verlängern. Bei der Behandlung solcher Streitigkeiten erwies er sich als noch brutaler als Gallienus selbst.