Inter reliqua id quoque suspendi debet, ut, cum habuerit, occidantur.
von paul871 am 31.03.2019
Dies sollte auch aufgeschoben werden, damit sie getötet werden können, wenn er sie hat.
von markus.w am 27.11.2023
Unter den übrigen Dingen sollte auch dies festgehalten werden, dass, wenn er sie wird gehabt haben, sie getötet werden können.