Sequens illa divisio est, quod quaedam actiones rei persequendae gratia comparatae sunt, quaedam poenae persequendae, quaedam mixtae sunt.
von estelle858 am 21.05.2022
Die folgende Unterscheidung besteht darin, dass bestimmte Rechtshandlungen zum Zweck der Verfolgung von Eigentum, bestimmte zur Verfolgung von Strafe und bestimmte als gemischte Handlungen etabliert sind.
von larissa.t am 22.10.2022
Die folgende Klassifikation besteht: Einige Rechtshandlungen sind darauf ausgerichtet, Eigentum zurückzuerlangen, einige zur Verfolgung von Strafen, und einige sind eine Kombination aus beidem.