Siquis enim militarium vel honoratorum aut nobilis inter suos rumore tenus esset insimulatus fovisse partes hostiles, iniecto onere catenarum in modum beluae trahebatur et inimico urgente vel nullo, quasi sufficiente hoc solo, quod nominatus esset aut delatus aut postulatus, capite vel multatione bonorum aut insulari solitudine damnabatur.
von alessia951 am 27.05.2024
Denn wenn jemand aus den Militärs oder Ehrenwerten oder ein Adeliger unter seinesgleichen auch nur durch Gerücht beschuldigt worden wäre, feindliche Fraktionen unterstützt zu haben, wurde er mit aufgelegter Last von Ketten, gleich einem Tier geschleift, und sei es durch einen Feind, der Anklage erhob, oder durch niemanden, als ob allein schon die Tatsache, dass er genannt, angezeigt oder beschuldigt worden war, ausreiche, zum Tode, zur Beschlagnahmung seiner Güter oder zur Verbannung auf eine Insel verurteilt.
von lea.917 am 13.06.2014
Wenn ein Soldat, Beamter oder Adliger auch nur durch ein Gerücht des Unterstützens feindlicher Gruppen beschuldigt wurde, würden sie ihn wie ein Tier in Ketten legen und verschleppen. Unabhängig davon, ob jemand Anklage gegen ihn erhob oder nicht, galt allein die Tatsache, dass er genannt, gemeldet oder beschuldigt worden war, als ausreichend, um ihn zum Tode zu verurteilen, sein Vermögen zu beschlagnahmen oder ihn auf eine einsame Insel zu verbannen.